Du bewertest jede Information einmal, und Ariadne ISMS gibt das Ergebnis automatisch an alle Prozesse und Systeme weiter, die sie verarbeiten. So musst du nicht jedes System einzeln einstufen, und dein Schutzbedarf bleibt im Audit nachvollziehbar.
Voraussetzungen
- Bewertungen gehören zum Verwalten eines Datensatzes. Du bist für die Information als Verantwortlich eingetragen oder hast die Rolle Key User bzw. Admin.
- Als Beteiligte Person kannst du die Information zwar bearbeiten, aber nicht bewerten.
- Die Information existiert bereits, zum Beispiel weil du sie am Geschäftsprozess angelegt hast.
Zwei Bewertungen, zwei Fragen
An jeder Information gibt es zwei getrennte Bewertungen. Beide brauchst du, damit die Information als vollständig bewertet gilt.
Sicherheitsbewertung
Informationsschutzbedarf
Du stufst Vertraulichkeit und Integrität je auf einer Stufe der Auswirkungsskala ein und begründest beides gemeinsam. Daraus ergibt sich der Schutzbedarf von Prozessen und Assets.
Leitfragen
- Vertraulichkeit: An welchen Kreis darf diese Information gelangen, und wie hoch ist der Schaden, wenn sie darüber hinaus gelangt?
- Integrität: Wie hoch ist der Schaden, wenn diese Information manipuliert wird oder nicht nachvollziehbar ist, wie eine Änderung entstanden ist?
Datenschutzbewertung
Datenschutzklassifizierung
Du hältst fest, ob die Information personenbezogene Daten enthält und ob besondere Kategorien betroffen sind. So erkennst du auf einen Blick, welche Prozesse und Systeme datenschutzrelevant sind.
Leitfrage
- Welche Rechte Dritter sind betroffen, wenn mit dieser Information etwas schiefgeht?
Vertraulichkeit und Integrität einstufen
- Öffne Informationen und wähle die gewünschte Information.
- Klicke bei Informationsschutzbedarf auf das Bearbeiten-Symbol.
- Wähle unter Vertraulichkeitsstufe und Integritätsstufe je eine Stufe.
- Begründe die Einstufung unter Begründung (optional). Die Begründung gilt für beide Werte gemeinsam.
- Speichere die Bewertung.
Die Stufen der Auswirkungsskala
Standardmäßig arbeitet Ariadne ISMS mit fünf Stufen. Stufen und Erklärtexte können in deiner Organisation abweichen. Ändern kann sie nur der Ariadne-Support.
| Wert | Stufe | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Vernachlässigbar | Kein nennenswerter Schaden |
| 2 | Gering | Geringer Schaden, im Regelbetrieb beherrschbar |
| 3 | Mittel | Spürbarer Schaden, mit Managementaufwand beherrschbar |
| 4 | Schwerwiegend | Schwerer Schaden mit erheblichen Auswirkungen |
| 5 | Katastrophal | Katastrophaler Schaden, Fortbestand gefährdet |
Datenschutz festhalten
- Klicke in der Information bei Datenschutzklassifizierung auf das Bearbeiten-Symbol.
- Wähle die zutreffenden Optionen aus der Tabelle unten.
- Begründe deine Auswahl bei Bedarf über Begründung hinzufügen (optional) und speichere.
| Option | Bedeutung |
|---|---|
| Personenbezogene Daten | Allgemeine personenbezogene Daten nach DSGVO |
| Besondere Kategorien (Art. 9) | Besondere Kategorien, etwa Gesundheitsdaten oder religiöse Überzeugungen |
| Strafrechtliche Daten (Art. 10) | Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten |
Neubewertung im Blick behalten
Neubewertung
Wann die nächste Bewertung fällig ist
Das ISMS plant die nächste Bewertung selbst ein. Je kritischer eine Information ist, desto früher wird sie wieder fällig. Im Feld Neubewertung siehst du, wann es so weit ist, zum Beispiel „In 90 Tagen“.
So wird die Fälligkeit berechnet
- Neue Information: erste Fälligkeit nach 90 Tagen.
- Nach der Bewertung zählt der höhere Wert aus Vertraulichkeit und Integrität (siehe Tabelle).
- Die Datenschutzbewertung beeinflusst die Fälligkeit nicht.
| Höchster Wert aus V und I | Neubewertung nach (Standard) |
|---|---|
| Katastrophal | 90 Tagen |
| Schwerwiegend | 180 Tagen |
| Mittel | 365 Tagen |
| Gering, Vernachlässigbar | 730 Tagen |
Die Intervalle legt dein Admin unter Einstellungen > Informationsklassifizierung fest. Sie können in deiner Organisation von den Standardwerten abweichen.
Wann eine Information als erledigt gilt
Im Dashboard zählt eine Information als Bewertet, wenn Sicherheits- und Datenschutzbewertung vorliegen und die Neubewertung nicht überfällig ist. Fehlt eine Bewertung, erscheint sie unter Handlungsbedarf mit „Bewerten“. Ist die Neubewertung fällig, steht dort „Neu bewerten“.
Was deine Bewertung bewirkt
| 1 Information Du bewertest V, I und Datenschutz einmal. | 2 Geschäftsprozess Übernimmt den höchsten Wert aller verknüpften Informationen. | 3 Asset Erbt den Schutzbedarf über die Abhängigkeiten, über die die Information verarbeitet wird. |
In der Information siehst du unter Geschäftsprozesse, in welchen Prozessen sie verarbeitet wird. Ändert sich deine Bewertung, rechnet das ISMS Prozesse und Assets automatisch neu.
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