ISMS: Informationen bewerten: Vertraulichkeit, Integrität und Datenschutz

Geändert am Di, 27 Okt um 3:04 NACHMITTAGS

Du bewertest jede Information einmal, und Ariadne ISMS gibt das Ergebnis automatisch an alle Prozesse und Systeme weiter, die sie verarbeiten. So musst du nicht jedes System einzeln einstufen, und dein Schutzbedarf bleibt im Audit nachvollziehbar.

Voraussetzungen

  • Bewertungen gehören zum Verwalten eines Datensatzes. Du bist für die Information als Verantwortlich eingetragen oder hast die Rolle Key User bzw. Admin.
  • Als Beteiligte Person kannst du die Information zwar bearbeiten, aber nicht bewerten.
  • Die Information existiert bereits, zum Beispiel weil du sie am Geschäftsprozess angelegt hast.

Zwei Bewertungen, zwei Fragen

An jeder Information gibt es zwei getrennte Bewertungen. Beide brauchst du, damit die Information als vollständig bewertet gilt.

Sicherheitsbewertung

Informationsschutzbedarf

V + I

Du stufst Vertraulichkeit und Integrität je auf einer Stufe der Auswirkungsskala ein und begründest beides gemeinsam. Daraus ergibt sich der Schutzbedarf von Prozessen und Assets.

Leitfragen

  • Vertraulichkeit: An welchen Kreis darf diese Information gelangen, und wie hoch ist der Schaden, wenn sie darüber hinaus gelangt?
  • Integrität: Wie hoch ist der Schaden, wenn diese Information manipuliert wird oder nicht nachvollziehbar ist, wie eine Änderung entstanden ist?
Tipp: Verfügbarkeit bewertest du nicht hier. Sie kommt aus der Business-Impact-Analyse am Geschäftsprozess.

Datenschutzbewertung

Datenschutzklassifizierung

DSGVO

Du hältst fest, ob die Information personenbezogene Daten enthält und ob besondere Kategorien betroffen sind. So erkennst du auf einen Blick, welche Prozesse und Systeme datenschutzrelevant sind.

Leitfrage

  • Welche Rechte Dritter sind betroffen, wenn mit dieser Information etwas schiefgeht?
Tipp: Schutzbedarf fragt, was ein Verlust das Unternehmen kostet. Datenschutz fragt, welche Rechte Dritter betroffen sind. Bewerte beides unabhängig voneinander.

Vertraulichkeit und Integrität einstufen

  1. Öffne Informationen und wähle die gewünschte Information.
  2. Klicke bei Informationsschutzbedarf auf das Bearbeiten-Symbol.
  3. Wähle unter Vertraulichkeitsstufe und Integritätsstufe je eine Stufe.
  4. Begründe die Einstufung unter Begründung (optional). Die Begründung gilt für beide Werte gemeinsam.
  5. Speichere die Bewertung.

Die Stufen der Auswirkungsskala

Standardmäßig arbeitet Ariadne ISMS mit fünf Stufen. Stufen und Erklärtexte können in deiner Organisation abweichen. Ändern kann sie nur der Ariadne-Support.

WertStufeBeschreibung
1VernachlässigbarKein nennenswerter Schaden
2GeringGeringer Schaden, im Regelbetrieb beherrschbar
3MittelSpürbarer Schaden, mit Managementaufwand beherrschbar
4SchwerwiegendSchwerer Schaden mit erheblichen Auswirkungen
5KatastrophalKatastrophaler Schaden, Fortbestand gefährdet

Datenschutz festhalten

  1. Klicke in der Information bei Datenschutzklassifizierung auf das Bearbeiten-Symbol.
  2. Wähle die zutreffenden Optionen aus der Tabelle unten.
  3. Begründe deine Auswahl bei Bedarf über Begründung hinzufügen (optional) und speichere.
OptionBedeutung
Personenbezogene DatenAllgemeine personenbezogene Daten nach DSGVO
Besondere Kategorien (Art. 9)Besondere Kategorien, etwa Gesundheitsdaten oder religiöse Überzeugungen
Strafrechtliche Daten (Art. 10)Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Wichtig: Art. 9 und Art. 10 kannst du erst wählen, wenn Personenbezogene Daten ausgewählt ist. Solange keine Datenschutzbewertung vorliegt, steht Noch nicht klassifiziert und die Information trägt den Hinweis Klassifizierung ausstehend.

Neubewertung im Blick behalten

Neubewertung

Wann die nächste Bewertung fällig ist

Automatisch

Das ISMS plant die nächste Bewertung selbst ein. Je kritischer eine Information ist, desto früher wird sie wieder fällig. Im Feld Neubewertung siehst du, wann es so weit ist, zum Beispiel „In 90 Tagen“.

So wird die Fälligkeit berechnet

  • Neue Information: erste Fälligkeit nach 90 Tagen.
  • Nach der Bewertung zählt der höhere Wert aus Vertraulichkeit und Integrität (siehe Tabelle).
  • Die Datenschutzbewertung beeinflusst die Fälligkeit nicht.
Tipp: Ist für eine Stufe das Intervall 0 eingestellt, plant das ISMS für diese Stufe keine Neubewertung ein.
Höchster Wert aus V und INeubewertung nach (Standard)
Katastrophal90 Tagen
Schwerwiegend180 Tagen
Mittel365 Tagen
Gering, Vernachlässigbar730 Tagen

Die Intervalle legt dein Admin unter Einstellungen > Informationsklassifizierung fest. Sie können in deiner Organisation von den Standardwerten abweichen.

Wann eine Information als erledigt gilt

Im Dashboard zählt eine Information als Bewertet, wenn Sicherheits- und Datenschutzbewertung vorliegen und die Neubewertung nicht überfällig ist. Fehlt eine Bewertung, erscheint sie unter Handlungsbedarf mit „Bewerten“. Ist die Neubewertung fällig, steht dort „Neu bewerten“.

Was deine Bewertung bewirkt

1 Information

Du bewertest V, I und Datenschutz einmal.
2 Geschäftsprozess

Übernimmt den höchsten Wert aller verknüpften Informationen.
3 Asset

Erbt den Schutzbedarf über die Abhängigkeiten, über die die Information verarbeitet wird.

In der Information siehst du unter Geschäftsprozesse, in welchen Prozessen sie verarbeitet wird. Ändert sich deine Bewertung, rechnet das ISMS Prozesse und Assets automatisch neu.

Gut zu wissen: Das Kennzeichen Als vertraulich markieren ist keine Schutzstufe. Es regelt nur, wer den Datensatz sehen darf. Den Schutzbedarf legst du ausschließlich über die Sicherheitsbewertung fest.

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